Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung und Dienstleistungen
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern gemäß § 14 BGB und Privatpersonen. Sie sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge zwischen der Event Service Ruhr GmbH (im Folgenden ESR genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden Kunde genannt), die die Vermietung von Gegenständen und/oder damit verbundene Dienstleistungen von ESR betreffen.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von ESR ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von ESR sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und ist für zwei Wochen ab Zugang bindend. ESR entscheidet frei über die Annahme des Auftrags.
§ 3 Mietdauer
Die Mietdauer umfasst den vereinbarten Bereitstellungstag der Mietgegenstände im Lager von ESR (Mietbeginn) und den Rückgabetag (Mietende), unabhängig davon, wer den Transport durchführt.
§ 4 Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart, gilt der in der zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste von ESR angegebene Mietpreis.
Für zusätzliche Dienstleistungen wie Lieferung, Montage und Betreuung gilt, wenn nicht anders geregelt, ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
§ 5 Transport, Dienstleistungen, Risiken
ESR schuldet, sofern nicht anders vereinbart, keinen Transport der Mietgegenstände. Übernimmt ESR den Transport, kann dies nach Wahl von ESR selbst oder durch Dritte erfolgen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Mietgegenstände am vereinbarten Ort und zu den vereinbarten Zeiten übergeben und abgeholt werden können. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9 Abs. 1 und 2.
Wenn der Transport durch Dritte erfolgt, muss der Kunde vorrangig diesen für Schadensersatzansprüche in Anspruch nehmen. ESR kann die Abtretung ihrer Ansprüche gegen den Dritten im Umfang der eigenen Haftung gemäß § 9 Abs. 1 und 2 verlangen.
ESR schuldet, sofern nicht anders vereinbart, keine mit den Mietgegenständen zusammenhängenden Dienstleistungen. Übernimmt ESR solche Dienstleistungen, kann dies nach Wahl von ESR selbst oder durch Dritte erfolgen. Der Kunde muss während der vereinbarten Zeiten Zugang zu den entsprechenden Flächen gewährleisten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9 Abs. 1 und 2.
Das Risiko, dass Mietgegenstände aufgrund öffentlich-rechtlicher Maßnahmen oder Entscheidungen Dritter nicht vertragsgemäß abgeholt oder zurückgegeben werden können, trägt der Kunde, es sei denn, ESR oder eingeschaltete Dritte sind ursächlich.
§ 6 Stornierung
Eine Stornierung durch den Kunden ist schriftlich möglich.
Bei Stornierung reduziert sich die Vergütung wie folgt: bis 30 Tage vor Mietbeginn um 50%, bis 15 Tage vorher um 30%, bis 5 Tage vorher um 10%. Bei späterer Stornierung ist die volle Vergütung fällig.
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei ESR. Schadensersatz entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ESR kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Zahlung
Die Vergütung ist ohne Abzüge bei Mietbeginn fällig. ESR übergibt die Mietgegenstände nur nach vollständiger Zahlung.
Bei verspäteter Zahlung sind Fälligkeitszinsen mit 5% über dem Leitzins zu zahlen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Bei Mahnungen wird zusätzlich eine Mahngebühr i.H.v. 40€ zzgl. USt. erhoben.
Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ausüben. Zurückbehaltungsrechte aus dem Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
§ 8 Gebrauchsüberlassung und Mängel
Die vermieteten Gegenstände sind technisch anspruchsvoll und erfordern sorgfältige Behandlung und Bedienung durch geschultes Personal.
Mietgegenstände, deren Verwendung besondere Befugnisse erfordern (Laser, SFX, Rigging, etc.) sind nur von Personen zu verwenden, die über solche verfügen und müssen nach den am Einsatzort gültigen Gesetzen, Normen und Verordnungen eingesetzt werden.
ESR stellt die Mietgegenstände werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand bereit. Der Kunde muss die Gegenstände bei Übernahme prüfen und Mängel unverzüglich melden. Unterbleibt dies, gelten die Gegenstände als genehmigt, außer bei versteckten Mängeln. Solche Mängel sind nach Entdeckung sofort anzuzeigen.
Bei rechtzeitig gemeldeten Mängeln kann der Kunde Nachbesserung verlangen, es sei denn, der Kunde ist selbst zur Instandhaltung verpflichtet. ESR kann die Nachbesserung durch Bereitstellung eines gleichwertigen Gegenstandes oder Reparatur erfüllen. Die Nachbesserung kann nur während der in § 8 Abs. 2 genannten Zeiten verlangt werden und ist eventuell mit Kostenerstattung durch den Kunden verbunden, besonders im Ausland.
Minderungs- oder Kündigungsrechte gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nachbesserung erfolglos blieb oder ESR sie ablehnte. Ohne rechtzeitige Mängelanzeige kann der Kunde keine Rechte wegen Mängeln geltend machen. Der Kunde haftet für Schäden bei unterlassener oder verspäteter Anzeige. Mitverschulden des Kunden schließt das Kündigungsrecht aus.
Bei mehreren Gegenständen kann der Kunde den gesamten Vertrag nur kündigen, wenn die Mangelhaftigkeit eines Gegenstandes die Funktionsfähigkeit der gesamten gemieteten Gegenstände wesentlich beeinträchtigt.
Bei Anmietung komplexer Geräte ohne ESR-Personal steht dem Kunden ein Nachbesserungsanspruch nur bei Nachweis zu, dass keine Bedienungsfehler vorliegen.
Der Kunde muss erforderliche Genehmigungen für den Einsatz der Mietgegenstände rechtzeitig einholen. ESR haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes.
§ 9 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ESR, ihre Vertreter oder leitende Angestellte zu. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet ESR auch bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen oder fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Vertreter und leitende Angestellte von ESR.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 10 Haftungsausschluss zugunsten ESR
Der Kunde muss eine Haftungsbeschränkung zugunsten von ESR auch für deliktische Ansprüche gegenüber seinen Vertragspartnern vereinbaren. ESR ist bei Nichteinhaltung von Schadensersatzansprüchen freizuhalten.
§ 11 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
Der Kunde muss die Mietgegenstände pfleglich behandeln und notwendige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten auf eigene Kosten durchführen lassen.
Die Mietgegenstände dürfen nur von fachkundigen Personen genutzt werden. Der Kunde muss Sicherheitsvorschriften einhalten und für eine störungsfreie Stromversorgung sorgen.
§ 12 Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Haftpflicht ausreichend zu versichern.
Wenn der Kunde keine Versicherung abgeschlossen hat oder diese die Begleichung des Schadens ablehnt, ist der Kunde für den entstandenen Schaden vollständig haftbar.
§ 13 Rechte Dritter
Der Kunde muss die Mietgegenstände von Ansprüchen Dritter freihalten und ESR über solche Maßnahmen sofort informieren. Der Kunde trägt die Kosten der Abwehr, es sei denn, die Eingriffe sind ESR zuzuordnen.
§ 14 Kündigung von Mietverträgen
Mietverträge können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund liegt zugunsten von ESR insbesondere bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, vertragswidrigem Gebrauch der Mietgegenstände oder Zahlungsverzug vor.
§ 15 Rückgabe der Mietgegenstände
Die Mietgegenstände sind in ordnungsgemäßem Zustand im Lager von ESR zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch defekte Gegenstände und Zubehör.
Die Rückgabe ist erst nach vollständigem Abladen im Lager von ESR abgeschlossen. ESR prüft die Mietgegenstände nach Rückgabe auf Vollständigkeit und Zustand.
Die bloße Annahme der Mietgegenstände durch ESR gilt nicht als Bestätigung für einwandfreie Vollständigkeit und Zustand.
Bei Überschreitung der Mietzeit ist der Kunde zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet. Diese berechnet sich auf Basis des vereinbarten Nutzungsentgeltes für die betroffen Artikel und wird linear bis zum Datum der vollständigen Rückgabe weiterberechnet. Darüber hinaus können höhere Nutzungsentschädigungen anfallen, wenn ESR nachweisen kann, dass die verspätete Rückgabe höhere Schäden erzeugt hat.
Bei schuldhafter Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände muss der Kunde die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert erstatten. Reparaturkosten bestehen aus den Materialkosten für etwaige Ersatzteile und Arbeitszeit i.H.v. 20€ pro angefangenen 15 Min (zzgl. USt.).
Bei Verlust oder Beschädigung von Zubehör muss der Kunde den Neuwert erstatten.
Bei Verschmutzung der Mietgegenstände wird eine Reinigungsgebühr i.H.v. 20€ pro angefangenen 15 Min (zzgl. USt.) erhoben.
Gemietete Kabel sind ordentlich gewickelt und mit Kabel-Klett versehen zurückzugeben. Für jedes anderweitig zurückgegebene Kabel wird eine Pauschale i.H.v 50ct berechnet.
§ 16 Langfristig vermietete Gegenstände
Für Mietzeiten über zwei Monate gelten zusätzliche Bestimmungen.
Der Kunde ist für die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände verantwortlich.
Der Kunde muss gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfungen und Wartungen durchführen.
Gibt der Kunde die Mietgegenstände ohne notwendige Arbeiten zurück, kann ESR diese auf Kosten des Kunden durchführen lassen.
§ 17 Personal
Durch ESR gestelltes Personal wird, wenn nicht anders vereinbart, auf Tagessatz-Basis in Abhängigkeit der durchgeführten Tätigkeiten und der Qualifikationen des Mitarbeiters abgerechnet
Ein Tag entspricht dabei 8 Stunden inkl. 30 Minuten Pause. Tagessätze auf Tourneen gelten für 10 Stunden inkl. 45 Minuten Pause.
Jede weitere angefangene Stunde wird als Überstunde mit 1/8 des Tagessatzes (bzw. 1/10 des Tagessatzes auf Tournee) berechnet. Ab 5 Überstunden wird ein ganzer zusätzlicher Tagessatz abgerechnet.
Reisetage, die nur für die An- oder Abreise verwendet werden, werden mit ½ Tagessätzen berechnet. Wenn die An- oder Abreise länger als 5 Stunden dauert, wird ein ganzer Tagessatz berechnet.
Wenn Übernachtungen notwendig sind, ist für jede Person ein Einzelzimmer in einem min. 3 Sterne Hotel (Deutscher Standard) zur Verfügung zu stellen. Falls kein Hotel durch den Kunden gestellt wird, werden die Kosten der Übernachtungen in Rechnung gestellt.
Für Personal sind je drei Malzeiten am Tag zur Verfügung zu stellen, andernfalls werden diese mit denen im jeweiligen Land gültigen Spesensätzen in Rechnung gestellt.
Fahrtkosten für Personal mit PKW werden mit 0,38€/Km berechnet. Sämtliche Beförderungskosten außerhalb des PKW werden vom Kunden vollständig übernommen. Rabattierung aufgrund von Bahncard, MilesAndMore, o.Ä. werden nicht weitergegeben.
§ 18 Referenzen
ESR ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu verwenden und mitsamt Logo auf der Website und in weiteren Medien aufzuführen. Der Kunden kann der Referenzierung schriftlich widersprechen.
§ 19 Schriftform
Die Schriftform ist auch durch Fax oder elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur erfüllt.
§ 20 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Unwirksame Bestimmungen werden durch zulässige Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Erfüllungsort ist der Sitz von ESR.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von ESR, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
Event Service Ruhr GmbH
Frankensteiner Straße 19
58454 Witten